{"id":14546,"date":"2026-11-05T22:55:44","date_gmt":"2026-11-05T21:55:44","guid":{"rendered":"https:\/\/law-firm.rs\/?p=14546"},"modified":"2026-11-05T22:55:44","modified_gmt":"2026-11-05T21:55:44","slug":"serbische-staatsangehoerigkeit-entlassung-verzicht-erwerb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/serbische-staatsangehoerigkeit-entlassung-verzicht-erwerb\/","title":{"rendered":"Serbische Staatsangeh\u00f6rigkeit: Entlassung, Verzicht und Erwerb"},"content":{"rendered":"<p><strong>Letzte rechtliche Pr\u00fcfung: 5. November 2026.<\/strong><\/p>\n<p>Entlassung, Verzicht und Aufnahme in die serbische Staatsangeh\u00f6rigkeit haben unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Dieser \u00dcberblick verweist auf ausf\u00fchrliche Beitr\u00e4ge. Ma\u00dfgeblich ist das <a href=\"https:\/\/www.rsz.gov.rs\/doc\/Zakoni\/lat\/Zakon%20o%20drzavljanstvu%20Republike%20Srbije%20lat.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">serbische Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz<\/a> (\u201eAmtsblatt RS\u201c, Nr. 135\/2004, 90\/2007 und 24\/2018). Gesetzentw\u00fcrfe sind von geltendem Recht zu unterscheiden.<\/p>\n<h2>Entlassung aus der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/h2>\n<p>Nach Artikel 28 muss ein vollj\u00e4hriger Antragsteller eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen oder die k\u00fcnftige Aufnahme nachweisen. Es d\u00fcrfen keine Hindernisse hinsichtlich der Wehrpflicht bestehen. Steuern und sonstige gesetzliche Verpflichtungen in Serbien sowie verm\u00f6gensrechtliche Verpflichtungen aus Ehe und Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnissen gegen\u00fcber in Serbien lebenden Personen m\u00fcssen geregelt sein.<\/p>\n<p>In Serbien darf kein Strafverfahren wegen einer von Amts wegen verfolgten Straftat anh\u00e4ngig sein. Eine in Serbien verh\u00e4ngte Freiheitsstrafe muss verb\u00fc\u00dft sein. Dies ist kein allgemeines Erfordernis weltweiter Vorstrafenfreiheit.<\/p>\n<p>Die Staatsangeh\u00f6rigkeit endet mit der Zustellung des Entlassungsbescheids unter Beachtung der vorgeschriebenen pers\u00f6nlichen Zustellung. Die Abholung im Konsulat ist nicht allein ma\u00dfgeblich. Wird binnen eines Jahres ab Erlass keine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit erworben und bleibt die Person staatenlos, erm\u00f6glicht Artikel 32 auf schriftlichen Antrag innerhalb der folgenden drei Monate die Aufhebung des Bescheids. Dies erfolgt nicht automatisch.<\/p>\n<p>Siehe auch: <a href=\"https:\/\/law-firm.rs\/de\/ausbuergerung-entlassung-aus-der-serbischen-staatsangehoerigkeit\/\">Entlassung aus der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/a>.<\/p>\n<h2>Verzicht: Ein enger begrenzter Weg<\/h2>\n<p>Nach Artikel 33 kann ein vollj\u00e4hriger serbischer Staatsangeh\u00f6riger, der im Ausland geboren ist und dort lebt und eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzt, vor Vollendung des 25. Lebensjahres verzichten. Die Staatsangeh\u00f6rigkeit endet am Tag der Erkl\u00e4rung. Dieser Weg steht nicht jedem serbischen Staatsangeh\u00f6rigen offen.<\/p>\n<h2>Aufnahme in die serbische Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/h2>\n<h3>Allgemeine Voraussetzungen<\/h3>\n<p>Artikel 14 verlangt eine genehmigte dauerhafte Niederlassung, Vollj\u00e4hrigkeit, nicht entzogene Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und mindestens drei Jahre ununterbrochen angemeldeten Wohnsitz in Serbien vor Antragstellung. Hinzu kommen die schriftliche Erkl\u00e4rung, Serbien als eigenen Staat zu betrachten, und die Entlassung aus der bisherigen Staatsangeh\u00f6rigkeit oder ein Nachweis der k\u00fcnftigen Entlassung.<\/p>\n<p>Das Gesetz regelt Ausnahmen f\u00fcr Staatenlose, einen automatischen Verlust der bisherigen Staatsangeh\u00f6rigkeit sowie Staaten, die eine Entlassung verbieten oder unerf\u00fcllbare Bedingungen stellen. Eine Verzichtserkl\u00e4rung ist kein frei w\u00e4hlbarer Ersatz. Verzicht oder Verlust werden nicht verlangt, wenn unm\u00f6glich oder unzumutbar. Die zweij\u00e4hrige Aufnahmezusicherung nach Artikel 15 kann bei Vorliegen der \u00fcbrigen Voraussetzungen zur Beschaffung der ausl\u00e4ndischen Entlassung dienen.<\/p>\n<h3>Weitere Aufnahmegr\u00fcnde<\/h3>\n<ul>\n<li><strong>Geburt in Serbien:<\/strong> Der Geburtsort allein vermittelt nicht allgemein die Staatsangeh\u00f6rigkeit. Abstammung folgt eigenen Regeln; Artikel 13 sch\u00fctzt bestimmte Kinder unbekannter Eltern beziehungsweise Staatsangeh\u00f6rigkeit und staatenlose Kinder. Artikel 16 erm\u00f6glicht gesondert die Aufnahme einer in Serbien geborenen Person nach mindestens zwei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit entsprechender Erkl\u00e4rung. Dauerhafte Niederlassung oder angemeldeter Wohnsitz sind daf\u00fcr nicht vorgeschrieben.<\/li>\n<li><strong>Ehe:<\/strong> mindestens drei Jahre eheliche Gemeinschaft mit einem serbischen Staatsangeh\u00f6rigen, genehmigte dauerhafte Niederlassung und Erkl\u00e4rung nach Artikel 17.<\/li>\n<li><strong>Auswanderer und Nachkommen:<\/strong> Artikel 18 verlangt Vollj\u00e4hrigkeit, nicht entzogene Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und Erkl\u00e4rung; Ehegatten einer danach aufgenommenen Person werden gesondert geregelt.<\/li>\n<li><strong>Angeh\u00f6rige des serbischen Volkes ohne Wohnsitz in Serbien:<\/strong> Artikel 23 Absatz 1 verlangt Vollj\u00e4hrigkeit, nicht entzogene Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und Erkl\u00e4rung, ohne Entlassung aus der bisherigen Staatsangeh\u00f6rigkeit. Absatz 2 erfasst bestimmte gefl\u00fcchtete, vertriebene und binnenvertriebene Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.<\/li>\n<li><strong>Interesse Serbiens:<\/strong> Nach Artikel 19 entscheidet die Regierung auf Vorschlag des zust\u00e4ndigen Ministeriums. Allgemeine vorherige Aufenthalts- und Entlassungsvoraussetzungen gelten nicht; Vollj\u00e4hrigkeit und Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit allein reichen nicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der historische Aufnahmegrund f\u00fcr andere V\u00f6lker oder ethnische Gemeinschaften nach Artikel 23 Absatz 3 ist nicht unbegrenzt verf\u00fcgbar. Artikel 18 der selbstst\u00e4ndigen Bestimmungen der \u00c4nderung von 2007 begrenzte Antr\u00e4ge auf zwei Jahre. Diese Frist ist abgelaufen; der eigenst\u00e4ndige Grund f\u00fcr Angeh\u00f6rige des serbischen Volkes bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Siehe <a href=\"https:\/\/law-firm.rs\/de\/erwerb-der-serbischen-staatsbuergerschaft\/\">Erwerb der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit durch Aufnahme<\/a>.<\/p>\n<h2>Minderj\u00e4hrige und Zustimmung<\/h2>\n<p>Artikel 20 unterscheidet die Aufnahme beider Eltern von der Aufnahme eines Elternteils. Im zweiten Fall sind dessen Antrag und die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich, unabh\u00e4ngig davon, ob das Kind in Serbien oder im Ausland lebt. Ein Kind \u00fcber 14 Jahre muss auch zustimmen, wenn beide Eltern eingeb\u00fcrgert werden. Das Verfahren f\u00fcr das Kind muss ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Entlassung gelten Artikel 30, die Zustimmung des anderen Elternteils und gesetzliche Ausnahmen mit Stellungnahme der Vormundschaftsbeh\u00f6rde, soweit vorgesehen. Ein Kind \u00fcber 14 Jahre muss ebenfalls zustimmen.<\/p>\n<h2>Wiedererwerb nach Artikel 34<\/h2>\n<p>Erfasst sind Personen, die entlassen wurden und eine ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit erworben haben, sowie Personen, deren serbische Staatsangeh\u00f6rigkeit auf Antrag der Eltern durch Entlassung oder Verzicht endete. Erforderlich sind Antrag, Vollj\u00e4hrigkeit, nicht entzogene Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und schriftliche Erkl\u00e4rung. Eine Entlassung aus der ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigkeit wird nicht verlangt.<\/p>\n<p>Ein als Vollj\u00e4hriger selbst erkl\u00e4rter Verzicht er\u00f6ffnet diesen Weg nicht allgemein. Andere m\u00f6gliche Aufnahmegr\u00fcnde sind im Einzelfall zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h2>Deutschland und \u00d6sterreich: Unterschiedliche Folgen<\/h2>\n<p><strong>Stand: 5. November 2026.<\/strong> <a href=\"https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/service\/konsularinfo\/staatsangehoerigkeitsrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutschland l\u00e4sst seit dem 27. Juni 2024 Mehrstaatigkeit grunds\u00e4tzlich zu<\/a>; eine serbische Entlassung ist daher nicht generell Voraussetzung einer deutschen Einb\u00fcrgerung. Deutsche verlieren seitdem durch beantragten Erwerb der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit ihre deutsche nicht; fr\u00fchere Erwerbe sind gesondert zu pr\u00fcfen. <a href=\"https:\/\/www.oesterreich.gv.at\/de\/themen\/menschen_aus_anderen_staaten\/staatsbuergerschaft\/Seite.260430\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00d6sterreich l\u00e4sst Mehrstaatigkeit grunds\u00e4tzlich nur ausnahmsweise zu<\/a>: Bei Einb\u00fcrgerung ist die bisherige Staatsangeh\u00f6rigkeit regelm\u00e4\u00dfig aufzugeben, soweit m\u00f6glich und zumutbar. \u00d6sterreichische Staatsb\u00fcrger m\u00fcssen die erforderliche Beibehaltungsbewilligung vor freiwilligem Erwerb der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit erhalten. Nach Beh\u00f6rdenhinweis ist der schriftliche Bescheid bereits vor weiteren Schritten, insbesondere dem serbischen Antrag, abzuwarten. Serbische Zul\u00e4ssigkeit allein sch\u00fctzt nicht vor \u00f6sterreichischem Staatsangeh\u00f6rigkeitsverlust.<\/p>\n<h2>Unterlagen und n\u00e4chste Schritte<\/h2>\n<p>Die Nachweise richten sich nach dem Aufnahme- oder Beendigungsgrund; f\u00fcr Kinder kommen Zustimmungen und gegebenenfalls Gerichtsentscheidungen hinzu. Daten serbischer Register werden nach den Verfahrensregeln von Amts wegen beschafft. Nach den <a href=\"https:\/\/www.mfa.gov.rs\/lat\/gradjani\/usluge\/overa-dokumenata\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beglaubigungshinweisen des Au\u00dfenministeriums<\/a> gelten je nach Staat und Urkunde Befreiung, Apostille oder volle Legalisation. \u00dcbersetzungen m\u00fcssen nicht ausnahmslos in Serbien erstellt werden.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge werden bei der zust\u00e4ndigen Innenbeh\u00f6rde oder \u00fcber das zust\u00e4ndige Konsulat gestellt; Vertretung ist im gesetzlichen Rahmen m\u00f6glich. F\u00fcr die Pr\u00fcfung Ihres Falls <a href=\"https:\/\/law-firm.rs\/de\/contact\/\">kontaktieren Sie Petrovi\u0107 Mojsi\u0107 &amp; Partners<\/a>. Erg\u00e4nzend: <a href=\"https:\/\/www.mfa.gov.rs\/lat\/gradjani\/usluge\/drzavljanstvo\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">amtliche serbische Hinweise<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Autor und rechtliche Pr\u00fcfung: Rechtsanwalt Damir Petrovi\u0107.<\/strong> Allgemeine Informationen; ma\u00dfgeblich sind Einzelfall und Recht des anderen Staates.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entlassung, Verzicht, Aufnahme und Wiedererwerb der serbischen Staatsangeh\u00f6rigkeit: Voraussetzungen, Kinder, Unterlagen sowie Deutschland und \u00d6sterreich.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":12738,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-14546","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14546","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14546"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14546\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14547,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/14546\/revisions\/14547"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/12738"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14546"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=14546"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/law-firm.rs\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=14546"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}