Die Änderung der serbischen Verordnung über geografische Zonen für unbemannte Luftfahrtsysteme verschiebt deren Anwendungsbeginn vom 29. Oktober 2026 auf den 1. März 2027.
Status und Daten: Die Regierung beschloss die Änderung am 8. Oktober 2026. Sie wurde im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 96/2026 vom 9. Oktober 2026 veröffentlicht. Artikel 2 sieht das Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung vor; der Anwendungsbeginn der Verordnung ist davon getrennt auf den 1. März 2027 festgelegt.
Betroffene: UAS-Betreiber und Organisationen, die Drohneneinsätze in Serbien planen.
Praktische Bedeutung: Den geänderten Termin bei der Vorbereitung auf diese Verordnung berücksichtigen. Die Terminänderung begründet für sich genommen keine Ausnahme von anderen erforderlichen Genehmigungen.
Amtliche Quelle: Amtsblatt 96/2026 — Verordnung auf der CAD-Website.
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Veröffentlicht: 5. November 2026. Quelle geprüft: 5. November 2026. Durch automatisierte Beobachtung amtlicher Quellen erstellt. Eine individuelle anwaltliche Prüfung ist nicht dokumentiert.
Erstellt von: Petrović Mojsić & Partners.
