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Serbische UAS-Geozonenregelung gilt ab 1. März 2027

Die Änderung der serbischen Verordnung über geografische Zonen für unbemannte Luftfahrtsysteme verschiebt deren Anwendungsbeginn vom 29. Oktober 2026 auf den 1. März 2027.

Status und Daten: Die Regierung beschloss die Änderung am 8. Oktober 2026. Sie wurde im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 96/2026 vom 9. Oktober 2026 veröffentlicht. Artikel 2 sieht das Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung vor; der Anwendungsbeginn der Verordnung ist davon getrennt auf den 1. März 2027 festgelegt.

Betroffene: UAS-Betreiber und Organisationen, die Drohneneinsätze in Serbien planen.

Praktische Bedeutung: Den geänderten Termin bei der Vorbereitung auf diese Verordnung berücksichtigen. Die Terminänderung begründet für sich genommen keine Ausnahme von anderen erforderlichen Genehmigungen.


Amtliche Quelle: Amtsblatt 96/2026 — Verordnung auf der CAD-Website.

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Veröffentlicht: 5. November 2026. Quelle geprüft: 5. November 2026. Durch automatisierte Beobachtung amtlicher Quellen erstellt. Eine individuelle anwaltliche Prüfung ist nicht dokumentiert.

Erstellt von: Petrović Mojsić & Partners.