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DAS RECHT DER AUSLÄNDISCHEN BÜRGER ZUM ERWERB VON IMMOBILIEN IN DER REPUBLIK SERBIEN

Rechte ausländischer Personen beim Erwerb von Immobilien in Serbien

Der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien durch ausländische Personen, sei es durch Rechtsgeschäfte inter vivos (z. B. Kaufverträge, Schenkungen) oder causa mortis (Erbschaften), ist in Serbien durch das Gesetz über Eigentumsverhältnisse geregelt. Dieses Gesetz enthält spezifische Bestimmungen für ausländische natürliche und juristische Personen.

Allgemeine Regelungen

Ausländische Personen, die geschäftlich in Serbien tätig sind, können unter Bedingungen der Gegenseitigkeit Immobilien erwerben, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind. Für ausländische Personen, die keine geschäftlichen Aktivitäten in Serbien ausüben, besteht die Möglichkeit, Eigentum an Wohnungen und Wohngebäuden zu erwerben – unter denselben Bedingungen wie für serbische Staatsbürger.

Gegenseitigkeit: Was bedeutet das?

Das Gesetz verlangt keine vertragliche (diplomatische) Gegenseitigkeit. Stattdessen reicht eine sogenannte faktische Gegenseitigkeit aus. Diese liegt vor, wenn:

  1. Die Gesetzgebung des betreffenden Landes den Erwerb von Immobilien für Ausländer erlaubt.
  2. Bürger Serbiens dort unter ähnlichen Bedingungen Immobilien erwerben können.

Länder mit vertraglicher Gegenseitigkeit

Serbien hat vertragliche Gegenseitigkeit mit einer begrenzten Anzahl von Ländern, darunter:

  • Vereinigtes Königreich
  • USA
  • Niederlande
  • Japan

Länder mit faktischer Gegenseitigkeit

Das Justizministerium hat die Gegenseitigkeit mit zahlreichen Ländern festgestellt, darunter:
Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Kanada, Norwegen, Schweden, Finnland, Israel, China, Ungarn und viele andere.

Für Länder, die nicht aufgelistet sind, kann ein Antrag auf Feststellung der Gegenseitigkeit beim Justizministerium gestellt werden.

Einschränkungen beim Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen

Gemäß dem Gesetz über landwirtschaftliche Flächen dürfen ausländische Personen grundsätzlich keine landwirtschaftlichen Flächen in Serbien erwerben.

Ausnahmen für EU-Bürger

Staatsangehörige der EU können bis zu 2 Hektar Land erwerben, wenn sie:

  1. Seit mindestens 10 Jahren in Serbien leben.
  2. Über einen eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb verfügen.
  3. Die landwirtschaftliche Fläche mindestens drei Jahre bewirtschaften.
  4. Über geeignete Maschinen und Ausrüstung verfügen.

Beschränkungen bei landwirtschaftlichen Flächen

Die folgenden Flächen können nicht Gegenstand eines Rechtsgeschäfts sein:

  • Land innerhalb von 10 km Entfernung von der Staatsgrenze.
  • Land, das zu geschützten Naturgütern gehört.
  • Land in der Nähe von militärischen Einrichtungen oder in deren Sicherheitszonen.

Erwerb von Immobilien durch Erbschaft

Ausländische Personen können Immobilien durch Erbschaft unter denselben Bedingungen wie serbische Staatsbürger erwerben, sofern Gegenseitigkeit besteht. Selbst in Fällen ohne vertragliche Gegenseitigkeit wird häufig angenommen, dass faktische Gegenseitigkeit besteht, solange das Gegenteil nicht bewiesen wird.

Rechtsanwalt Stefan Mojsić

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