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eBolovanje: Vorbereitung für Arbeitgeber-Unternehmer bis Januar 2027

Hinweis auf eine bevorstehende Pflicht: Artikel 13 des Gesetzes über den Datenaustausch durch „e-Bolovanje – Poslodavac” verlangt von Unternehmern, die mindestens eine Person beschäftigen, die Registrierung und den Zugang zum System bis zum 1. Januar 2027.

Das Amt für IT und elektronische Verwaltung bestätigte in seiner Mitteilung vom 5. Oktober 2026 den Beginn der verpflichtenden Nutzung für diese Gruppe ab dem 1. Januar 2027.

Betroffene: Unternehmer mit mindestens einer beschäftigten Person.

Praktische Bedeutung: Registrierung bei eUprava und berechtigten Systemzugang vorab prüfen. Dies ist ein Hinweis auf eine bevorstehende Pflicht, keine Meldung über ein heute beschlossenes Gesetz. Das parlamentarische PDF bestätigt selbst kein Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt; dieses wird hier nicht angegeben.


Amtliche Quellen: Gesetz — Artikel 13; Amt für IT und elektronische Verwaltung, 5. Oktober 2026.

Arbeitsrecht in Serbien · Alle Neuigkeiten

Veröffentlicht: 5. November 2026. Inhalt geändert: 5. November 2026. Quellen geprüft: 5. November 2026. Durch automatisierte Beobachtung amtlicher Quellen erstellt. Eine individuelle anwaltliche Prüfung ist nicht dokumentiert.

Erstellt von: Petrović Mojsić & Partners.