Insolvenzrecht in Serbien – Forderungen, Restrukturierung und Gläubigerrechte

Petrović Mojsić & Partners berät und vertritt inländische und internationale Mandanten im Insolvenzrecht in Serbien. Wir unterstützen insbesondere Gläubiger, Unternehmen, Investoren, Bankeinleger und ausländische Mandanten bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen, bei Restrukturierungen und Reorganisationen, bei insolvenzbezogenen Rechtsstreitigkeiten sowie beim Erwerb von Vermögenswerten aus Insolvenzverfahren.

Unsere Beratung umfasst die Prüfung der Rechtsposition, der einschlägigen Fristen, Sicherungsrechte, Rangfragen, Verfahrenskosten und realistischen Befriedigungsaussichten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten berücksichtigen wir auch die Anforderungen an Vollmachten, Legalisation und Übersetzungen.

Gläubigervertretung und Anmeldung von Forderungen

Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, müssen Gläubiger Höhe, Rechtsgrund und Rang ihrer Forderungen bestimmen und die vorgeschriebenen Verfahrensschritte fristgerecht einhalten.

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Prüfung von Verträgen, Rechnungen, Urteilen und sonstigen Nachweisen zur Forderung.
  • Vorbereitung und Einreichung von Forderungsanmeldungen einschließlich Hauptforderung, Zinsen und Belegen.
  • Prüfung der Forderungsklasse, Rangfolge und Auswirkungen bestehender Sicherungsrechte.
  • Überwachung der Forderungsprüfung, gerichtlicher Entscheidungen, Verwertung von Vermögenswerten und Verteilungsplänen.
  • Vertretung bei bestrittenen Forderungen und damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.
  • Beratung zur Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen in Unternehmensinsolvenzen.

Zu Beginn beschaffen und prüfen wir regelmäßig den Eröffnungsbeschluss und die Veröffentlichungsdaten, trennen Hauptforderung und Zinsen, berücksichtigen bestehende Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren und prüfen Bürgschaften sowie Sicherheiten. Die Forderungsanmeldung ist nur der erste Schritt; Gläubiger müssen auch die Prüfungsliste und etwaige Entscheidungen über die Bestreitung ihrer Forderung überwachen, weil sich daraus weitere Fristen ergeben können.

Allgemeine Informationen über Unternehmensinsolvenzen in Serbien veröffentlicht die serbische Insolvenzaufsichtsagentur (ALSU).

Gesicherte Forderungen und Vermögen Dritter

Wir beraten zu Hypotheken, Pfandrechten und anderen Sicherheiten, insbesondere zu ihrer Wirksamkeit, Eintragung und Behandlung im Insolvenzverfahren. Außerdem prüfen wir Ansprüche gegen Bürgen und andere Personen, die für dieselbe Verbindlichkeit haften.

Befinden sich im Besitz des Schuldners Vermögensgegenstände, die einem Dritten gehören, prüfen wir die Rechtsgrundlage und das Verfahren für deren Herausnahme aus der Insolvenzmasse. Dies kann insbesondere für Eigentümer, Leasinggeber, Vermieter oder Lieferanten relevant sein.

Restrukturierung und Reorganisation

Wir beraten Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sowie Gläubiger, die Restrukturierungs- oder Reorganisationsvorschläge prüfen. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen, die Prüfung von Reorganisationsplänen und die rechtliche Begleitung vorab ausgearbeiteter Reorganisationspläne, die in Serbien als UPPR bezeichnet werden.

Wir beraten zu Gläubigerklassen, Stimmrechten, Änderungen bestehender Verpflichtungen, Sicherheiten und den rechtlichen Folgen eines angenommenen Plans. Soweit erforderlich, koordinieren wir die rechtliche Arbeit mit Finanz- und Steuerberatern des Mandanten.

Wenn eine Restrukturierung gesellschaftsrechtliche Änderungen erfordert, beziehen wir auch unsere Beratung im Gesellschaftsrecht in Serbien ein.

Insolvenz von Banken und Rechte der Einleger

Die Insolvenz von Banken in Serbien unterliegt dem besonderen Gesetz über Insolvenz und Liquidation von Banken und Versicherungsunternehmen und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der gewöhnlichen Unternehmensinsolvenz. Die Agentur für Einlagensicherung handelt als Insolvenzverwalterin; für Forderungsanmeldung, Rangfolge und Verteilungen gelten besondere Regeln. Die Reorganisationsvorschriften des allgemeinen Insolvenzgesetzes finden auf Bankeninsolvenzen keine Anwendung.

Einlagen sind nach serbischem Recht grundsätzlich bis zu EUR 50.000 pro berechtigtem Einleger und Bank gesichert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Übersteigt die Forderung den gesicherten Betrag, kann der nicht gedeckte Teil im Insolvenzverfahren der Bank geltend gemacht werden. Auch nicht versicherte Einlagen können je nach Fall Gegenstand einer Insolvenzforderung sein.

Wir beraten natürliche und juristische Personen, einschließlich ausländischer und nicht in Serbien ansässiger Einleger, zur Einlagensicherung, zur Vorbereitung und Anmeldung von Forderungen, zur Forderungsklassifikation und Rangfolge sowie zur Vertretung vor dem zuständigen Handelsgericht.

Informationen zu aktuellen ALTA-Bank-Angelegenheiten finden Sie auf unserer englischsprachigen Seite ALTA Bank Bankruptcy in Serbia.

Insolvenzbezogene Rechtsstreitigkeiten

Wir vertreten Mandanten in Streitigkeiten über bestrittene Forderungen, Sicherungsrechte, Vermögen Dritter und Rechtshandlungen, die im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren angefochten werden.

Unsere Tätigkeit umfasst die Prüfung der Beweislage, der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und Prozessrisiken, die Ausarbeitung von Schriftsätzen sowie die Vertretung vor den zuständigen serbischen Gerichten.

Erwerb von Vermögenswerten aus Insolvenzverfahren

Wir beraten Investoren beim Erwerb einzelner Vermögenswerte oder beim Erwerb eines Schuldners als juristische Person im Rahmen eines serbischen Unternehmensinsolvenzverfahrens.

Unsere Leistungen umfassen rechtliche Due Diligence, die Prüfung der Verkaufsbedingungen und Transaktionsdokumente, Eigentums- und Belastungsprüfungen sowie die Identifikation der für den Erwerb relevanten Registrierungsanforderungen und Haftungsfragen.

Der Erwerb eines einzelnen Vermögensgegenstands und der Erwerb des Schuldners als juristische Person erfordern unterschiedliche Prüfungen. Wir analysieren unter anderem Verkaufsbekanntmachung, Kautions- und Gebotsbedingungen, Eigentumsnachweise, Rechte Dritter, Besitzverhältnisse, Genehmigungen und die für die Eintragung des Erwerbs erforderlichen Schritte.

Ausländische Gläubiger und Vertretung ohne persönliche Anwesenheit

Wir unterstützen ausländische Privatpersonen, Unternehmen und nicht in Serbien ansässige Einleger bei der Durchsetzung von Forderungen in serbischen Insolvenzverfahren.

In vielen Fällen kann die Vertretung auf Grundlage einer Vollmacht erfolgen, ohne dass der Mandant nach Serbien reisen muss. Je nach Herkunftsstaat, Dokument und Verfahren prüfen wir die Anforderungen an Beglaubigung, Apostille oder Legalisation, Übersetzung und Identitätsnachweise.

Mandanten erhalten laufende Informationen über wesentliche Verfahrensentwicklungen, bevorstehende Fristen und Entscheidungen, für die Weisungen erforderlich sind.

Insolvenzrecht in Serbien – häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Anmeldung einer Gläubigerforderung?

In einer gewöhnlichen Unternehmensinsolvenz bestimmt das Gericht eine Anmeldefrist von 30 bis 120 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung im Amtsblatt. Wird eine kürzere gerichtliche Frist gesetzt, lässt Artikel 111 des Insolvenzgesetzes eine spätere Anmeldung nur innerhalb der absoluten Grenze von 120 Tagen zu; danach eingereichte Forderungen werden als verspätet zurückgewiesen. Für Bankeninsolvenzen gilt nach dem Sondergesetz eine gesonderte, vom Gericht bestimmte Frist von 30 bis 90 Tagen. Die 120-Tage-Regel der Unternehmensinsolvenz darf daher nicht auf Bankeninsolvenzen übertragen werden. Maßgeblich sind stets der konkrete Eröffnungsbeschluss und dessen Veröffentlichung.

Garantiert die Forderungsanmeldung eine Zahlung?

Nein. Die tatsächliche Befriedigung hängt insbesondere von der verfügbaren Insolvenzmasse, der anerkannten Forderungshöhe und Rangfolge, bestehenden Sicherungsrechten und den Kosten des Verfahrens ab.

Welche Unterlagen sind für eine erste Prüfung erforderlich?

Je nach Fall sind insbesondere Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Urteile, Sicherungsunterlagen und Korrespondenz mit dem Schuldner relevant. Bei Bankeinlagen sind Einlagenverträge, Kontoauszüge und Mitteilungen der Bank besonders wichtig.

Sind Bankeinlagen in Serbien versichert?

Ja, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die serbische Einlagensicherung umfasst grundsätzlich bis zu EUR 50.000 pro berechtigtem Einleger und Bank. Übersteigende Beträge können im Insolvenzverfahren der Bank geltend gemacht werden, vorbehaltlich der anwendbaren Rang- und Verfahrensregeln.

Kontakt zu unseren Rechtsanwälten für Insolvenzrecht

Wenn Sie Beratung zu einer Gläubigerforderung, finanziellen Schwierigkeiten, einer Restrukturierung oder einem Erwerb aus einem Insolvenzverfahren in Serbien benötigen, kontaktieren Sie Petrović Mojsić & Partners.

Für eine erste Prüfung sind insbesondere Name des Schuldners, eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, bekannte Fristen und die wesentlichen Unterlagen hilfreich.

Rechtlicher Stand: 6. November 2026. Maßgeblicher Rechtsrahmen: serbisches Insolvenzgesetz und – für Banken – das besondere Gesetz über Insolvenz und Liquidation von Banken und Versicherungsunternehmen.

Ist über das Vermögen des Schuldners noch kein Insolvenzverfahren eröffnet, kann für einen ausländischen Gläubiger zunächst die Durchsetzung einer offenen Forderung in Serbien in Betracht kommen. Für die Einordnung helfen der Fälligkeitstag, ein vorhandener Titel und Angaben zu bekannten Vermögenswerten.

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