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CRYPTO-FRIENDLY IN SERBIEN

1. Rechtliche Regelung

Digitales Eigentum wurde zum Gegenstand einer globalen Faszination. Enorme Profite und Gelegenheiten zum Verdienen auf der Kryptowährungsbörse erregte die Aufmerksamkeit der Bürger und Firmen, wodurch diese langsam, aber sicher Angst vor der modernen Technologien überwinden.

Unaufhaltbare Digitalisation des Kapitalmarktes erzwang das Bedürfnis nach einer entsprechenden rechtlichen Regulative. Die Volksversammlung der Republik Serbien beschloss das Gesetz über digitales Eigentum mit Anwendungsbeginn ab 29 Juni 2021 (im folgendem: „Gesetz“), um einen optimalen Grad der Rechtssicherheit im Internetgeschäft zu versichern.

2. Digitales Eigentum

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Das Gesetz definiert digitales Eigentum als digitales Verzeichnis des Wertes, das sich digital bewahren und übertragen lässt. Die Grundarten der Übertragung von digitalem Eigentum sind Verkauf für Geld und Austausch gegen Sachen. Der Regelungsgegenstand des Gesetzes ist jedes digitale Eigentum ungeachtet der Technologie, auf die es gegründet ist. Aus der Definition des digitalen Eigentums wurden das digitale Verzeichnis der Währung, welches ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, als auch das finanzielle Eigentum, welches durch andere Gesetze geregelt ist, ausgeschlossen.

Das Gesetz kennt zwei Arten des digitalen Eigentums, obwohl es Entstehung andrer Arten nicht ausschließt:

  1. Virtuelle Währung (coin) als digitales Eigentum, welches natürrliche und rechtliche Personen als Austauschmittel akzeptieren, aber welches von der zentrallen Bank nicht erlassen wurde und für wessen Wert die zentralle Bank nicht bürgt;
  2. Digitales Token (token) als digitales Eigentum, welches in digitaler Form ein oder mehrere Eigentumsrechte darstellt.

Der Wert der virtuellen Währung kann, muss aber nicht an einem gesetzlichen Zahlungsmittel gebunden sein. Dabei schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die virtuelle Wärhung nicht das gesetzliche Zahlungsmittel ist, weswegen die Übertragung des digitalen Eigentums für irgendeine Sache, einschließlich anderen digitalen Eigentums, rechtlich als Austauschvertrag, und nicht als Kaufvertrag qualifiziert wird.

3. Aufsichtsorgane

NBS

Das Gesetz schreibt zwei Aufsichtsorgane vor:

  1. Nationale Bank Serbiens ist für Fragen zuständig, die sich auf virtuelle Währungen beziehen;
  2. Kommission für Wertpapiere ist für Fragen zuständig, die sich auf digitale Tokens und digitales Eigentum, welches Eigenschaften der finanziellen Instrumente hat, beziehen.

Republik Serbien, Nationale Bank Serbiens, Kommission für Wertpapiere und andere Organe der öffentlichen Gewalt bürgen nicht für Wert des digitalen Eigentums und tragen keine Verantwortung für eventuellen Schaden und Verluste in Bezug auf Abschlüsse von Transaktionen mit digitalem Eigentum.

4. Ausgabe des digitalen Eigentums

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Der Ausgeber des digitalen Eigentums verfasst, und das Aufsichtsorgan genehmigt das Weißpapier, welches richtige, vollständige und klare Angaben über Ausgeber und Inhalt des anzubietenden digitalen Eigentums enthält, und welches den Investoren ermöglichen soll die verbundenen Risiken einzuschätzen. Die Verantwortung für den Inhalt des Weißpapiers trägt der Ausgeber, die verantwortliche Person des Ausgebers, der unabhägige Revisor und jede weitere Person, die die Verantwortung übernimmt, während das Aufsichtsorgan keine Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des Weißpapiers trägt.

Natürlichen und rechtlichen Personen steht es frei, digitales Eigentum auf einer der folgenden Weisen auszugeben:

  1. Mit Weißpapier, welches genehmigt wurde;
  2. Mit Weißpapier, welches nicht genehmigt wurde;
  3. Ohne Weißpapier.

Die Verkundung des initialen Angebots des digitalen Eigentums in der Republik Serbien ist in den follgenden Fällen erlaubt:

  1. Genehmigung des Weißpapiers;
  2. Erlaubnis aufgrund des Aufsichtsorgansaktes;
  3. Die Nummer von Personen welchen das Angebot gemacht wird ist geringer als 20;
  4. Die Nummer von digitalen Tokens überschreitet nicht 20;
  5. Der Wert des digitalen Eigentums, welches Käufer kaufen, bzw. in welches Investoren investieren, beträgt mindestens 50.000,00 EUR pro Käufer, bzw. Investor;
  6. Der Wert des digitalen Eigentums, welches binnen 12 Monate von einem Ausgeber ausgegeben wird, ist geringer als 100.000,00 EUR.

5. Handel mit digitalem Eigentum

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Natürliche und rechtliche Personen können mit digitalem Eigentum sowohl auf der Platform handeln, wobei sie Dienste der Vermittler nutzen, als auch auf dem OTC-Markt ohne Vermittler. Die Leister der mit digitalem Eigentum verbundenen Dienste müssen Erlaubnis des Aufsichtsorgans nach der Erfüllung relativ strenger Bedingungen erhalten und dürfen nur die Geschäfte abwickeln, die unmittelbar mit digitalem Eigentum verbunden sind. Die mit digitalem Eigentum verbundenen Dienste umfassen:

  1. Angebot des digitalen Eigentums (mit oder ohne Pflicht dessen Abkauf);
  2. Wechsel des digitalen Eigentums (Austausch gegen anderes digitales Eigentum oder Verkauf oder Kauf des digitalen Eigentums für Geld);
  3. Annahme/Übertragung des digitalen Eigentums;
  4. Bewahrung und Verwaltung des digitalen Eigentums;
  5. Verwaltung des Portfolios des digitalen Eigentums;
  6. Ausführen von Kauf- und Verkaufsaufträgen bezüglich des digitalen Eigentums,
  7. Führen des Pfandregisters bezüglich des digitalen Eigentums;
  8. Aufrechterhalten der Handelsplattform bezüglich des digitalen Eigentums.

Annahme/Übertragung des digitalen Eigentums ist ein dem Händler zu leistenden Dienst, wobei vom Verbraucher einen gewissen Wert des digitalen Eigentums angenommen, welcher dem Preis der verkauften Ware oder der geleisteten Dienste entspricht, und gegen den entsprechenden Betrag des gesetzlichen Zahlungsmittels gewechselt wird, wonach dieser Betrag auf das Konto des Händlers überwiesen wird.

6. Kapitalmarktentwicklung

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Das Beschließen des Gesetzes bedeutet grünes Licht für digitale Investitionen in neue Geschäftsprojekte in Serbien, wo der Kapitalmarkt traditionel bankenzentrisch war. Die rechtliche Regelung des digitalen Eigentums schuff eine zuverlässige Basis für Kapitalmarktentwicklung durch digitale Technologien und stellte das System für Straftat- und Missbrauchsprävention her um Geldwäschärei und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen.

Durch Ausgeben von Investment-Tokens können die Firmen das globale Kapital für neue Ideen durch Schwarmfinanzierung (crowd funding) auf rechtlich geregelte Weise anziehen. Die Bürger erhielten auf der anderen Seite die Möglichkeit ihre eigene Mittel statt auf Bankenkontos für niedrige Zinse mit einem Drück auf den Bildschirm in viel versprechende Firmen (startups) für betrachtlich größere Dividende zu investieren. In Anbetracht dessen, dass die Kryptowährungen erschaffen wurden um das Eingreifen seitens zentraller Banken in das monetäre System zu verhindern, stehen wir einsatzbereit um uns allen rechtlichen Herausforderungen zu stellen, die im wachsenden digitalen Kapitalmarkt Serbiens heraufziehen.

Rechtsanwalt Dr Miloš Marković

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