Es ist allgemein bekannt, dass das Recht mit dem modernen Leben nicht einhergeht. Das Recht ist nicht imstande absolut alle Lebenssituationen zu regeln, sondern nur die wichtigsten. Damit einige Fragen als wesentlichere Fragen im Vergleich zu dem anderen auferlegt werden, ist der Zeitablauf nötig. Das ist die Hauptursache des Umstands, dass die rechtliche Regelung im Vergleich zum alltäglichen Leben in Verzug ist. Aber das immer aktuellere Problem ist, dass das alltägliche Leben mit dem Fortschritt der künstlichen Intelligenz den Schritt verliert.
Was alles kann die künstliche Intelligenz?
In letzter Zeit hat die künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence – AI) eine bedeutendere Präsenz im alltäglichen Leben und in der Arbeit mit künstlerischen und kreativen Tätigkeit erzielt. Einige der populärsten AI Systeme in diesen Bereichen sind Amper Music, DALL-E und ChatGPT.
Amper Music ist ein AI System, das die Musik auf Grund vorgegebenen Parametern erzeugen kann. DALL-E ist ein AI System, das das sog. tiefe Lernen verwendet. damit es visuelle Inhalte erzeugt und gemäß Aufgabe, die der Benutzer in Form eines Textes eingibt. Seine Möglichkeiten umfassen die Gestaltung der Gemälde im Stil der bekannten Maler, z.B. Van Gogh, Picasso und Monet.
Chat GPT, das die größte Aufmerksamkeit der Medien hervorgerufen hat, findet seine Anwendung in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Unterstützung der Benutzer, Verkauf und Marketing, Forschung und Entwicklung und in vielen anderem Bereichen, in denen der Bedarf nach einer effizienten und personalisierten Kommunikation mit den Benutzern besteht.
Wie können wir dann den Inhalt, den AI erzeugt, unterscheiden?
Die Invasion der neuen Möglichkeiten hat jedenfalls den Menschen die alltäglichen Aufgaben, beginnend von der Erstellung der Emails bis zur Gestaltung der Werbekampagnen und Strategien, hat aber mit sich auch die Verwendung von AI gebracht, zwecks Erstellung der Hausaufgaben und Seminararbeiten.
Es ist aber wichtig im Auge zu behalten, dass diese Tools (besonders jene, die gratis sind) Beschränkungen im Sinne der Qualität des generierten Inhalts haben und es erscheint der Bedarf nach weiterer Einrichtung zwecks Erhalt der zufriedenstellenden Ergebnisse.
Da die Systeme der künstlichen Intelligenz konstant daran arbeiten, dass ihr Inhalt, der automatisch generiert wurde, zur Nachahmung des Autoreninhalts, der von Seiten der Menschen erzeugt wurde, wird, sind die sichtbaren Unterschiede zwischen diesen Schöpfungen immer geringer. Die zugänglichen Tools sind zur Prüfung der Echtheit der Werke verfügbar, sie sind aber nicht gleich effizient in der Unterscheidung der Schöpfungen der AI Systeme und Autorenwerke.
Zum Beispiel, einige Softwares fokussieren sich auf die Analyse der Textur und der anderen visuellen Elemente, damit sie die Echtheit bestimmen, während die anderen komplexere Techniken der Analysen und des maschinellen Lernens verwenden. Es besteht die Idee, dass die von AI erzeugten Werke ein im Menschen eingebautes „Watermark” haben, damit verhindert wird, dass sie Systeme der künstlichen Intelligenz aus früheren Schöpfungen der künstlichen Intelligenz „gelernt“ werden, womit die neuen Werke es AI Programms immer weniger den Autorenwerken des Menschen ähneln würde.
Fortschritt von AI und Autorenrechte
Immer schnellerer Fortschritt der künstlichen Intelligenz eröffnet viele Fragen und Herausforderungen in allen Bereichen der menschlichen Wirkung, so auch im Recht. Die Frage der Autorenrechte für Werke die AI erzeugt, ist eine der Fragen, die eine große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und des rechtlichen Fachbereichs hervorruft, mit der unvermeidlichen und immer aktuelleren Frage über den personenbezogenen Datenschutz.
Es wird die Frage gestellt, wer der Titular der Autorenrechte ist, wenn das Programm ein eigenes Werk erzeugt, oder wenn der Mensch die AI Struktur für die Schöpfung des Werks verwendet. Obwohl die Frage immer noch nicht zur Gänze gelöst wurde, bestehen Fälle, die die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit hervorgerufen haben.
Bezüglich der Frage, wer der Titular des Autorenrechts über den Werken, die AI erzeugt ist, gibt es zwei Denkschulen. Die Ersten sind der Ansicht, dass der Titular des Autorenrechts der Schöpfer des AI Systems ist, AI nur ein Tool ist, das der Mensch erzeugt hat. Die Anderen sind der Meinung, dass der Titular des Autorenrechts das AI Programm sein sollte, das die Arbeit erzeugt hat, weil die künstliche Intelligenz die Fähigkeit der Entscheidung in der Gestaltung der Arbeit hat, daher gilt, dass eine Art von Kreativität besteht.
Was sagt das Gesetz dazu?
Das geltende Gesetz über das Autorenrecht und verwandte Rechte führt die natürliche Person als Titular des Autorenrechts am Autorenwerk an, mit Ausnahme des Filmwerks, wo als Titular des Rechts auch eine Rechtsperson betrachtet werden kann – der Hersteller, dessen Name im Werk selbst genannt ist. Unser Gesetz erkennt bestimmte Rechte einzelnen Rechtspersonen-dem Hersteller des Phonogramms, Videogramms, Emission und Datenbasis und Datenbasis an; diese Rechte sind verwandt und nicht autorenmäßig, so dass der Gegenstand des Schutzes verschieden ist.
Das Gesetz über die Autorenrechte und verwandte Rechten führt taxativ an, welche Werke als Autorenwerke gelten. Die gesetzliche Definition des Autorenwerks lässt keinen Raum für eine breitere Auslegung, nach der die Erfindung im Bereich der Technik (was das AI Programm tatsächlich ist) als Autorenwerk betrachtet werden könnte, dass für die Erfindungen aus dem Bereich der Technik das Patentrecht anerkannt wird.
In Rücksicht auf die inländische Regelung, erfüllt die erste Denkschule die Voraussetzung, dass der Titular eine natürliche Person ist, ist aber entgegen der Natur des Autorenrechts, dass der Titular desselben jener wird, der erst mittelbar an der Erstellung des Werks teilgenommen und dass es nicht als Folge des kreativen und intellektuellen Einsatzes entstanden ist (unter der Voraussetzung, dass die wir die Schöpfung von AI als Autorenwerk anerkennen).
Das Argument der anderen Denkschule, dass der Titular des Autorenrechts das AI Programm sein soll, dass die Arbeit erzeugt hat, legitim, wenn man von der Ansicht ausgeht, dass der Titular des Rechts das Subjekt sein soll, das an der Erstellung des Werks direkt teilgenommen hat. Der Mangel dieser Ansicht ist, dass das AI Programm als solches, keine rechtliche Subjektivität hat und kann nicht zum Träger des Autorenrechts sein, da sie weder eine natürliche, noch eine Rechtsperson ist. Sogar wenn wenn man ein Auge zudrücken und das Autorenrecht dem AI Programm anerkennen würde, würde eine Reihe von Problemen bei Ausnutzung desselben entstehen, da viele Programme der künstlichen Intelligenz fähig sind rationale geschäftliche Entscheidungen zu treffen.
Schließlich schreibt unser Gesetz vor, dass das Autorenwerk eine originelle Schöpfung des Autoren sind. Die inländische Doktrin, spezialisiert für geistige Recte, ist der Ansicht, dass die nötige Voraussetzung, dass ein Werk als Autorenwerk gilt, ist, dass es der Mensch durch eigene Arbeit erzeugt. Die Professoren Slobodan Marković und Dušan Popović haben im Lehrbuch Das geistige Recht die Meinung geäußert, dass „die durch die Aktivität der Tiers oder Geräts erstellte Werke keine Schöpfungen im Sinne des Autorenrechts sind”.
Was sagt die gerichtliche Praxis dazu?
Einer der bekanntesten gerichtlichen Prozesse in Verbindung mit dieser Frage ist die „Monkey selfie“ Streitigkeit aus dem Jahre 2015. Der Affe hat mi Hilfe der fotographischen Ausrüstung ein Selfie gemacht. Der Fotograf David Slater, dessen Idee war, dass der Affe einen Selfie macht und der die Ausrüstung für diese Unternehmung bereitgestellt hat, hat die Fotografie verkauft, aber PETA (Verein für Tierschutz) hat ein gerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet und samizdat der Gesellschaft Blurb, indem behauptet wurde, dass die Rechte auf die Fotografie dem Affen gehören sollten. Nach dem langen gerichtlichen Prozess hat das Gericht die Klage von PETA, mit der Behauptung, dass die Tiere keine Titulare der Autorenrechte in den USA sein können. Gemäß Beschwerde wurde das Verfahren der zweiten Instanz anhängig und die Streitigkeit wurde durch den außergerichtlichen Ausgleich geregelt. Die Stellungnahme des Bezirksgerichts in den USA hat keinen Präzedenzfall gemacht bezüglich der Erweiterung der Domäne der Autorenrechte auf Tiere, so dass es fraglich ist, ob es derselbe Fall auch in den Streitigkeiten in Verbindung mit dem Werken der künstlichen Intelligenz sein wird.
Eine große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hat eine Streitigkeit hervorgerufen, die derzeit vor dem Hohen Justizgericht in London anhängig ist, gemäß Klage Getty images (Lieferer der Bilder) gegen Stability AI (Gesellschaft für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz). Laut Mitteilung des Klägers, ist die Stellungnahme von Getty Images ist, dass Stability Millionen von Bildern, die durch Autorenrechte geschützt sind und der verbundenen Metaangaben, die Getty Images besitzt oder vertritt, gesetzeswidrig kopiert und verarbeitet hat, ohne Lizenz, zu Gunsten der kommerziellen Interessen von Stability AI und zu Schaden des Schöpfers des Inhalts. Getty images, hat laut Anführungen die Lizenzen für führende technologische Innovatoren gewährt, für den Zweck der Schulung im System der künstlichen Intelligenz, auf die Art und Weise, die persönliche und geistige Rechte respektiert und der Beklagte Stability AI ist keiner der lizenzierten Innovatoren.
Es scheint, dass in Serbien ein geringer Grad des Bewusstseins über die Bedeutung des Autorenrechts und der verwandten Rechte besteht. Dafür spricht auch das Fehlen der inländischen gerichtlichen Praxis gemäß diesen Fragen. Der Einschluss der künstlichen Intelligenz im Bereich der kreativen Schöpfung wird unvermeidlich die Betrachtung der dargelegten Dilemmas anregen. Es ist nötig, dass in Serbien eine ernsthafte öffentliche Verhandlung über den Schutz der Autorenrechte und verwandten Rechte geführt wird, im Zeitraum der künstlichen Intelligenz, damit der gesetzliche Rahmen den modernen technologischen Trends angepasst wird. Das ist der einzige Weg, dass ein geschäftliches Umfeld erzeugt wird, das die Rechte des Innovatoren schützt.
Aleksandar Popović