
AKTUELLE ÄNDERUNGEN DES ARBEITSRECHTES („AMTSBLATT DER REPUBLIK SERBIEN“, NR. 113/2017)
Am 14. Dezember 2017 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz über Änderungen des Arbeitsgesetzes, das am 25. Dezember 2017 in Kraft tritt.

Am 14. Dezember 2017 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz über Änderungen des Arbeitsgesetzes, das am 25. Dezember 2017 in Kraft tritt.

Übertragung von dem Eigentum an den Anteilen in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch das Gesetz über Handelsgesellschaften geregelt (Amtsblatt der Republik Serbien Nr.: 36/2011 und 99/2011, 83/2014 – andere Gesetze und 5/2015);

Unternehmensgründung in Serbien
Unternehmen lassen sich in verschiedenen Rechtsformen organisieren und können in unterschiedlichen Rechtsformen Geschäfte machen, wie: (i) Betrieb eines Gewerbes, (ii) Offene Handelsgesellschaft, (iii) Kommanditgesellschaft, (iv) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (v) Aktiengesellschaft, (vi) Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens, (vii) Zweigniederlassung und Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens und (viii) Genossenschaft und Genossenschaftsverbände.

Die Einbürgerung in die serbische Staatsbürgerschaft (im Folgenden Text als „Staatsbürgerschaft“ bezeichnet) wird durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien geregelt („Amtsblatt RS“ Nr. 135/2004 und 90/2007, im Folgenden Text als „Gesetz“ bezeichnet).

Die Beschäftigung von ausländischen Bürgern in der Republik Serbien wird durch das Gesetz über die Beschäftigung von ausländischen Bürgern (“Amtsblatt RS” Nr. 128/14), (im Folgenden als “Gesetz” bezeichnet) und dem Regelbuch über Arbeitserlaubnisse geregelt (“Amtsblatt RS” Nr. 94/15). Ein ausländischer Staatsbürger, der in der Republik Serbien gesetzmäßig beschäftigt ist, hat bezüglich Arbeitsbedingungen, Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürger der Republik Serbien. Dementsprechend wird der ausländische Bürger in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung als arbeitslos betrachtet und hat die gleichen Rechte wie Bürger der Republik Serbien, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Beschäftigung von Ausländern wird unter der Bedingung gewährt, dass sie eine befristete Aufenthaltsberechtigung bzw. Daueraufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen, auch Drohnen genannt, wird heutzutage immer verbreiteter. Drohnen werden heute nicht mehr nur für militärische Zwecke verwendet, sondern sie haben bereits ihre Anwendung auch für private und gewerbliche Zwecke gefunden. In Unternehmen, die diese innovative Technologie verwenden, werden sie eingesetzt, um neue Dienstleistungen einzuführen und bestehende zu verbessern.

Die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit wird durch das Staatsangehörigkeitsgesetz der Republik Serbien geregelt (Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 135/2004 und Nr. 90/2007) (im Folgenden: „Gesetz“). Ein serbischer Staatsbürger kann gemäß dem Gesetz durch eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausgebürgert werden.

Der Aufenthalt ausländischer Bürger in der Republik Serbien wird durch das Gesetz über Ausländer geregelt („Amtsblatt RS.“, Nr 97/2008) (im Folgenden: „Gesetz“).

Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat in der 3. Sitzung der zweiten ordentlichen Tagung für das Jahr 2015 am 23. Oktober 2015 das Investitionsgesetz beschlossen.