
Rechtsanwaltskanzlei Petrovic Mojsic & Partners
Rechtsanwaltskanzlei Petrovic Mojsic & Partners Wir freuen uns, anzukündigen zu können, dass wir die neu designte Webseite und Logo lanciert haben. Wir hoffen es wird

Rechtsanwaltskanzlei Petrovic Mojsic & Partners Wir freuen uns, anzukündigen zu können, dass wir die neu designte Webseite und Logo lanciert haben. Wir hoffen es wird

Die Verabschiedung einer neuen Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge („Amtsblatt der RS“, Nr. 1/2020), die am 15.02.2020 in Kraft tritt, schreibt unter anderem neue Regeln für deren Einstufung, Aufzeichnung und Bedingungen vor, die von Personen von unbemannten Luftfahrzeugführern verwendet werden, einzuhalten sind.

Seit der Verabschiedung des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Republik Serbien, zusammen mit den Änderungen des erwähnten Gesetzes („Amtsblatt der RS“, Nr. 135/2004, 90/2007 und 24/2018) und seit der Veröffentlichung unseres letzten Textes zu diesem Thema hat sich die Praxis und die Art der Vorgehensweise des serbischen Innenministeriums im Entlassungsverfahren aus der serbischen Staatsbürgerschaft bedeutend geändert.

Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat am 22. Juli 2019 zwei miteinander eng verbundene Gesetze verabschiedet, das Handel-Gesetz („Amtsblatt der Republik Serben“ Nr. 52/2019) und das Gesetz zur Änderung des Elektronischen Handel-Gesetzes („Amtsblatt der Republik Serben“ Nr. 52/2019). Das Handel-Gesetz tritt am 30. Juli 2019 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 34 Absatz 8 dieses Gesetzes, der ab dem 31. Januar 2020 gilt. Das Gesetz zur Änderung des Elektronischen Handel-Gesetzes tritt auch am 30. Juli 2019 in Kraft ein, außer der Bestimmungen von Artikel 2 dieses Gesetzes (neuer Artikel 5a) und Artikel 8 dieses Gesetzes (im Teil des geänderten Artikels 21 Absätze 3 und 4), welche ab dem Tag des Beitritts von Republik Serbien der Europäischen Union gelten.

In Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsgesetz („Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 36/2011, 99/2011, 83/2014 – sonstiges Gesetz, 5/2015, 44/2018 und 95/2018, im Folgenden: „Gesetz„), der Geschäftsführer einer Gesellschaft in den Angelegenheiten, die er im Namen und für Rechnung der Gesellschaft wahrnimmt, ist verpflichtet, bestimmte Grundsätze einzuhalten, andernfalls haftet er für den daraus entstehenden Schaden gegenüber der Gesellschaft, und das Recht eine Klage zu erheben, neben der Gesellschaft selbst, haben die Mitglieder der Gesellschaft.

Am 1. Oktober 2018 treten die meisten Änderungen des serbischen Gesellschaftsgesetzes in Kraft. Für die weiteren Einzelheiten bitte schauen Sie auf unserer Website die Nachricht über die Änderung des Gesetzes über die Gesellschaften.

Die Nationalversammlung der Republik Serbien verabschiedete am 8. Juni 2018 das Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Gesellschaften („Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 36/2011, 99/2011, 83/2014 – Landesgesetz) 5/2015 und 44/2018) (Gesetz). Die in diesem Gesetz vorgesehenen Änderungen sind zahlreich und können in drei Gruppen unterteilt werden.

Das Recht der ausländischen Personen (physisch und juristisch), das Eigentumsrecht an Immobilien auf dem Gebiet der Republik Serbien zu erwerben, Rechtsgeschäfte intervivos (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Lebensunterhaltsvertrag, usw.) und Rechtsangelegenheitencausa mortis (Erbschaft) sind durch das Gesetz über Eigentumsverhältnisse („Amtsblatt der SFRJ“, Nr. 6/80 und 36/90, „Amtsblatt der Bundesrepublik Jugoslawien“, Nr. 29/96 und „Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 115/2005 –anderes Gesetz – folgend: „Gesetz“) festgelegt.

Ausländergesetz (Amtsblatt von RS, Nr. 24/2018) (im folgenden „das Gesetz“) am 3. April in Kraft getreten, obwohl seine Anwendung um 6 Monate verschoben wurde, d.h. es wird ab dem 3. Oktober 2018 angewendet. Das Gesetz orientiert sich an den EU-Richtlinien, die diesen Bereich regeln, und die Neuheit ist, dass alle Angelegenheiten, die das alte Gesetz nicht regulierte, die aber in die Praxis umgesetzt wurden, jetzt geregelt werden.