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NEUES HANDEL-GESETZ UND ÄNDERUNGEN DES ELEKTRONISCHEN HANDEL-GESETZES

Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat am 22. Juli 2019 zwei miteinander eng verbundene Gesetze verabschiedet, das Handel-Gesetz („Amtsblatt der Republik Serben“ Nr. 52/2019) und das Gesetz zur Änderung des Elektronischen Handel-Gesetzes („Amtsblatt der Republik Serben“ Nr. 52/2019). Das Handel-Gesetz tritt am 30. Juli 2019 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 34 Absatz 8 dieses Gesetzes, der ab dem 31. Januar 2020 gilt. Das Gesetz zur Änderung des Elektronischen Handel-Gesetzes tritt auch am 30. Juli 2019 in Kraft ein, außer der Bestimmungen von Artikel 2 dieses Gesetzes (neuer Artikel 5a) und Artikel 8 dieses Gesetzes (im Teil des geänderten Artikels 21 Absätze 3 und 4), welche ab dem Tag des Beitritts von Republik Serbien der Europäischen Union gelten.

Neuheiten gegenüber dem früheren Handel-Gesetz und Elektonischen Handel-Gesetz sind in erster Linie auf die zusätzliche Regulierung von Verträgen in elektronischer Form, elektronischen Handel und den Internetverkauf die auf dem Markt weit verbreitet und bisher nicht ausreichend reguliert sind, was zu zahlreichen Missbräuchen führte. Zu diesem Zweck wurden neue Begriffe wie elektronische Plattform und elektronisches Handelsgeschäft definiert, für die der Gesetzgeber eine Registrierungspflicht gemäß dem Gesellschaftsgesetz vorsah, wenn diese mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen. Es ist auch die Verpflichtung, sowie Art und Weise der Entfernung von verbotenen Inhalten von der elektronischen Plattform geregelt.

Rechtsanwalt Stefan Mojsić

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