Neue Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge in Serbien: Was Sie wissen müssen
Am 15. Februar 2020 tritt die neue Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge in Serbien in Kraft („Amtsblatt der RS“, Nr. 1/2020). Diese Verordnung bringt wichtige Neuerungen bezüglich der Einstufung, Registrierung und Nutzung von Drohnen mit sich.
Einstufung von unbemannten Luftfahrzeugen
Die Verordnung teilt unbemannte Luftfahrzeuge in folgende Kategorien ein:
- Kategorie 1: Drohnen mit einer maximalen Startmasse von weniger als 0,9 kg.
- Kategorie 2: Drohnen mit einer Startmasse von 0,9 kg bis unter 4 kg.
- Kategorie 3: Drohnen mit einer Startmasse von 4 kg bis unter 25 kg.
- Kategorie 4: Drohnen mit einer Startmasse von 25 kg bis 150 kg.
Pflicht zur Registrierung
Die Eintragung in das Luftfahrzeugregister der Direktion für Zivilluftfahrt ist für folgende Drohnen erforderlich:
- Kategorien 3 und 4: Grundsätzlich registrierungspflichtig.
- Kategorien 1 und 2: Registrierungspflicht besteht unter bestimmten Bedingungen:
- Flüge in Höhen über 100 m.
- Flüge in der Nähe von Flughäfen oder Menschen.
- Flüge in einer horizontalen Entfernung von mehr als 500 m.
- Überflüge von Menschenmengen oder in Sperrzonen.
- Nachtflüge oder Flüge mit dem Transport von Gegenständen.
Flughöhen und Entfernungsbeschränkungen
- Maximale Flughöhe: 100 m über dem Boden. Höhere Flüge sind nur mit Genehmigung der Direktion möglich.
- Maximale horizontale Entfernung: 500 m vom Betreiber. Auch hier sind Ausnahmen mit Genehmigung möglich.
Voraussetzungen für unbemannte Luftfahrzeugführer
Ein Drohnenführer muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Alter: Mindestens 18 Jahre.
- Gesundheitszustand: Medizinische Tauglichkeit ist erforderlich.
- Eignungsprüfung: Nachweis der Kenntnisse für den sicheren Betrieb der Drohne.
Ausnahme für Kategorie 1:
Minderjährige ab 15 Jahren dürfen Drohnen der Kategorie 1 betreiben, sofern keine Luftraumzuteilung oder Genehmigung notwendig ist. Kinder unter 15 Jahren benötigen die Aufsicht eines Erwachsenen.
Regelungen für ausländische Drohnenbetreiber
Auch Ausländer dürfen Drohnen in Serbien betreiben. Ein ausländisches Luftfahrzeug benötigt keine Registrierung, sofern es über eine Genehmigung der Direktion für Zivilluftfahrt verfügt.
Anwalt Stefan Mojsic
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