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ERWERB DER SERBISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

ERWERB DER SERBISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

Einbürgerung in die serbische Staatsbürgerschaft: Alles, was Sie wissen müssen

Die Einbürgerung in die serbische Staatsbürgerschaft (im Folgenden „Staatsbürgerschaft“) wird durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien geregelt („Amtsblatt RS“ Nr. 135/2004 und 90/2007, im Folgenden „Gesetz“).

Neben der Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Geburt auf dem Territorium der Republik Serbien oder im Rahmen eines internationalen Vertrags zu erwerben, können Ausländer diese auch durch eine Entscheidung des Innenministeriums erhalten, sofern bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Ein Ausländer mit ständiger Niederlassung in der Republik Serbien kann die serbische Staatsbürgerschaft auf Antrag erwerben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt).
  2. Nachweis über die Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft oder die Zusicherung, dass diese nach Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft erlischt. Ausnahmen bestehen, wenn der fremde Staat die Entlassung nicht zulässt oder unzumutbare Anforderungen stellt.
  3. Mindestens drei Jahre ununterbrochener Aufenthalt mit einer ständigen Niederlassung in der Republik Serbien.
  4. Schriftliche Erklärung, die Republik Serbien als eigenen Staat anzuerkennen.

Weitere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft

Das Gesetz sieht zusätzliche Grundlagen für den Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft vor:

  • Geburt in Serbien: Personen, die in der Republik Serbien geboren sind, können nach mindestens zwei Jahren ständigen Wohnsitzes die Staatsbürgerschaft beantragen.
  • Ehe mit einem serbischen Staatsbürger: Nach mindestens drei Jahren Ehe und einer ständigen Niederlassung in Serbien kann ein Antrag gestellt werden.
  • Auswanderer und deren Nachkommen: Personen, die aus Serbien ausgewandert sind, sowie deren Nachkommen, können die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie schriftlich erklären, die Republik Serbien als ihren Staat zu betrachten.
  • Nationale Interessen: Ausländer, deren Einbürgerung den Interessen der Republik Serbien dient, können ebenfalls aufgenommen werden.
  • Kinder von Eltern mit serbischer Staatsbürgerschaft: Minderjährige Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn beide Elternteile eingebürgert werden.
  • Zugehörigkeit zum serbischen Volk: Mitglieder des serbischen Volkes, die außerhalb der Republik Serbien leben, haben das Recht, die serbische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Antragstellung und erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Staatsbürgerschaft muss bei der zuständigen Polizeibehörde eingereicht werden. Die erforderlichen Dokumente hängen von der Grundlage des Erwerbs ab und können Folgendes umfassen:

  • Beglaubigte Kopie der Zulassung zum dauerhaften Aufenthalt,
  • Kopie der Geburtsurkunde,
  • Kopie der Heiratsurkunde (falls relevant),
  • Schriftliche Erklärung, die Republik Serbien als eigenen Staat zu betrachten,
  • Kopie des Personalausweises für Ausländer,
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühren.

Unsere Unterstützung

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung, sei es zur Beratung, Antragstellung oder Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen.

Rechtsanwalt Damir Petrović

Hinweis: Die oben genannten Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Unsere Kanzlei übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Grundlage dieser Informationen erfolgen.

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