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LUFTFAHRTRECHT – NUTZUNG VON UNBEMANNTEN LUFTFAHRZEUGEN / DROHNEN IN DER REPUBLIK SERBIEN

Die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen, auch Drohnen genannt, wird immer verbreiteter. Ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, finden Drohnen heute vielfältige Anwendungen in privaten und gewerblichen Bereichen. Unternehmen setzen diese innovative Technologie ein, um neue Dienstleistungen einzuführen und bestehende zu verbessern.

In der Republik Serbien wird dieses Thema durch das Luftverkehrsgesetz („Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 73/2010, 57/2011, 93/2012, 45/2015 und 66/2015 – nachfolgend „Gesetz“) und die Verordnung über unbemannte Luftfahrzeuge („Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 108/2015 – im Folgenden: „Verordnung“) geregelt. Diese Rechtsvorschriften legen die Bedingungen für den sicheren Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen fest, einschließlich deren Klassifizierung, Registrierung, Wartung und der Anforderungen an die Bediener solcher Geräte.

Die Verordnung gilt nicht für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Betriebsmasse unter 0,5 kg, einer Höchstgeschwindigkeit von 20 m/s und einer maximalen Reichweite von bis zu 15 m bei einer Höhe von maximal 10 m. Ebenso ausgenommen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die speziell für Behörden wie Verteidigung, Innenministerium und Zoll entwickelt wurden, sowie Geräte, die ausschließlich in geschlossenen Räumen eingesetzt werden.

Wenn Sie Drohnen in Serbien für kommerzielle Zwecke verwenden oder Geräte einsetzen möchten, deren Betriebsgewicht mehr als 0,5 kg beträgt, die eine maximale Flughöhe von mehr als 50 m, eine Fluggeschwindigkeit von über 30 m/s und eine Reichweite von mehr als 100 m erreichen, müssen Sie diese im Verzeichnis des Direktorats für Zivilluftfahrt registrieren lassen. Drohnen werden in wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Anwendungen unterteilt und anhand von Gewicht, Geschwindigkeit und Reichweite in vier Kategorien klassifiziert.

Der Betrieb ausländischer Drohnen im serbischen Luftraum bedarf einer vorherigen Genehmigung des Verteidigungsministeriums. Zudem müssen ausländische Betreiber eine Bescheinigung ihrer Heimatbehörde über die Qualifikation zum Bedienen von Drohnen vorlegen, die von der Zivilluftfahrtdirektion Serbiens anerkannt wird.

Unbemannte Luftfahrzeuge dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Luftraums betrieben werden. Betreiber müssen spätestens fünf Werktage vor dem geplanten Flug einen Antrag bei der Einheit für zivil-militärische Koordination der SMATSA GmbH Belgrad einreichen. Das Fliegen in einem Radius von 5 km um Flughäfen ist ohne besondere Genehmigung untersagt.

Weitere Einschränkungen betreffen die Betriebszeiten und Sichtlinien: Drohnen dürfen nur tagsüber und innerhalb einer maximalen Flughöhe von 100 m sowie eines horizontalen Abstands von 500 m vom Betreiber verwendet werden. Der Betrieb von Drohnen von beweglichen Objekten aus oder der gleichzeitige Betrieb mehrerer Drohnen ist nicht erlaubt.

Darüber hinaus sind Flüge in der Nähe sensibler Infrastruktur wie Kraftwerke, Regierungsgebäude oder Autobahnen ohne Zustimmung der Eigentümer untersagt. Der Transport von Menschen, Tieren oder gefährlichen Gütern sowie das Auslassen von Flüssigkeiten und Gegenständen aus Drohnen ist streng verboten.

Betreiber müssen sicherstellen, dass der Flug keine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum darstellt und die öffentliche Ordnung nicht stört. Alkohol oder psychotrope Substanzen sind während des Betriebs untersagt, ebenso der Betrieb in einem Zustand, der die sichere Steuerung beeinträchtigen könnte.

Für kommerzielle Zwecke ist eine Qualifikationserklärung erforderlich, die unter anderem den Namen des Betreibers, eine Beschreibung der geplanten Aktivitäten und Identifikationsdaten der Drohne umfasst. Der Betreiber muss zudem über 18 Jahre alt sein, ärztlich untersucht und in Luftrecht geschult sein. Eine Kopie der Betriebszulassung und des Handbuchs des Herstellers sind stets mitzuführen.

Verstöße gegen die Vorschriften können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen für Fragen oder rechtliche Unterstützung rund um den Einsatz von Drohnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Damir Petrović

Die hier enthaltenen Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Kanzlei Petrović Mojsić & Partner übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Grundlage dieser Informationen erfolgen.

 

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